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Rechtsformen
Vor einer LanParty sollten sich die Organisatoren zunächst darüber im klaren sein, wer bei eventuellen Schäden, etc. haftet. Je nach verwendeter Rechtsform können das auch Gruppen von Leuten sein.
Als Rechtsformen für eine LanParty, stehen eigentlich nur 3 verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Alle anderen sind für LanParty-typische Verhältnisse nicht die richtigen. Diese 3 will ich im folgenden vorstellen.


Privatpersonen
Die einfachste Variante ist, dass einfach einer der Organisatoren mit seinem privatvermögen für die Veranstaltung haftet. Das ist sehr einfach zu realisieren, jedochist diese Person alleinig verantwortlich.


GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechtes) (§§ 705ff BGB)
Eine GbR ist sehr einfach zu gründen, denn dazu reicht ein einfacher Vertrag. Den Beispielvordruck eines solchen Vertrages könnt ihr hier downloaden. Aber es reicht auch eine mündliche Vereinbarung mit Zeugen aus.
Die GBR wird auch BGB-Gesellschaft genannt, da ihre rechtliche Grundlage das BGB bildet (§§ 705 ff. BGB). Sie ist eine Vereinigung von (natürlichen, oder juristischen) Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels. Diese Gesellschaft wird nicht in das Handelsregister eingetragen und ist nicht rechtsfähig. D.h. du kannst keine Erklärung im Namen der Gesellschaft abgeben, sondern nur in deinem eigenen Namen.
Die Geschäftsführung erfolgt gemeinschaftlich, was bedeutet dass jedes Mitglied der Gruppe an der Führung der Gesellschaft beteiligt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Jedes Mitglied haftet mit seinem Privatvermögen für alle Schulden der Gesellschaft. Ein Gläubiger kann also von einem einzigen Mitglied die Begleichung der Schulden verlangen. Wie du dann die Aufteilung der Schulden zwischen dir und dem Rest deiner Gruppe regelst, bleibt dir überlassen.
Jedes Mitglied muss übrigends seinen Anteil der Einkommen in seiner Steuererklärung einkommenssteuerlich angeben.

Fazit
Eine GbR ist sehr einfach zu gründen, doch ist das Problem ihre Rechtsfähigkeit. Jedes Mitglied muss weiterhin selbst für sich selbst mit seinem privat Eigentum haften.


Vereinsgründung (§§21 - 88 BGB)
Die 3. Möglichkeit besteht in einer Vereinsgründung. Dies ist jedoch einiges an Aufwand und die Anmeldung kann unter Umständen locker ein halbes Jahr dauern. Folgende Dinge müssen erfüllt werden, um einen Verein gründen zu können:
  • Mind. 7 (bzw. 3 bei für nicht eingetragene Vereine) Gründungsmitglieder
  • Eine Satzung, die folgendes Enthält:
    • Bestimmungen über den Vereinszweck
    • Den Vereinsnamen
    • Den Vereinssitz
    • Die angestrebte Eintragung
    • Wie Mitglieder Ein- und Austreten können
    • Ob Vereinsbeiträgen erhoben werden und in welcher Art
    • Wie sich derVorstend bildet
    • Die Beurkundung von Mitgliederversammlungsbeschlüssen
    • Die Voraussetzungen, sowie die Form der Einberufung für Mitgliederversammlungen.
  • Berufung eines ehren-, neben- oder hauptamtlichen Vorstandes (je nach Satzung)
  • Notariell beglaubigte Unterschrift unter dem Eintragungsantrag


    Die Pflichten und Auflagen eines Vereins:
  • Es muss über alle Einnahmen und Ausgaben detailiert Buch geführt werden
  • Die Satzung muss für jedes Mitglied zur Einsicht bereitgestellt werden.


    Gemeinnützige Vereine
    Als gemeinnütziger Verein hat man steuerliche Vorteile und man kann Spendenquittungen ausstellen. Aber als LanParty ist es nicht unbedingt einfach als gemeinnütziger Verein angemeldet zu werden. Jedoch sollte man es auf jeden Fall versuchen. Wenn es schief geht, ist man eben nur eingetragener Verein.


    Zusätzliche Pflichten und Auflagen eines gemeinnützigen Vereins:
  • Der Verein darf keinen eigenen wirtschaftlichen Zweck verfolgen
  • Alles Geld, welches über dem Verein eingenommen wird, muss auch wieder für den Verein selbst ausgegeben werden, oder einem anderen, anerkannten gemeinnützigen Zwecke gespendet werden. Die von dem Geld für den Verein selbst gekauften Gegenstände gehen in den Besitz des Vereins über. Im Falle einer Auflösung des gemeinnützigen Vereins muss das Vereinsvermögen einem anderen gemeinnützigen Verein, oder Zweck gestiftet werden.


    Weitere Seiten zu diesem Thema:
    Praxishilfen - Bürgergesellschaft
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    Kommentare     Seite: [0] [1]
    12. Aug. 2005 - 10:42 erstellt von Dodger
    Hi Panger!

    Versuch's doch mal hier:
    www.wegweiser-buergergesellschaft.de

    Hier gibt's unter Praxishilfen einiges zum Thema Vereinsgründung!

    Die Mustersatzung ist allerdings recht dürftig. Aber hier kann man ja bei anderen Lan-e.V. mal rein schauen, was drin stehen sollte. (z.B. Virtual FUN e.V - www.lannation.de)
    27. Oct. 2005 - 02:38 erstellt von Demonhunter
    Zitat: "Der Verein darf keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen."

    Das ist NICHT RICHTIG! Ein gemeinnütziger Verein darf keine EIGENwirtschaftlichen Zwecke verfolgen, wirtschaftliche Zwecke verfolgt aber JEDER Verein, denn ohne Einkauf von Verbrauchsgütern (und sei es nur ein Bleistift!) und Mitgliedsbeiträge wäre rechts schnell Ende-Gelände!

    Zitat: "Alles Geld, welches über dem Verein eingenommen wird, muss auch wieder für den Verein ausgegeben werden"
    Auch das ist NICHT RICHTIG! Da der Verein eine juristische Person ist, ist in der Satzung zu regeln, wofür Geld ausgegeben wird. Beispiel Schulunterstützungsvereine: Die nehmen Geld ein und geben es einem anderen (Schule), damit diese damit was anstellen kann. Ein gemeinnütziger Verein darf allerdings seine finanziellen Mittel nur für anerkannt gemeinnützige Zwecke hergeben!

    Zitat: "Im Falle einer Auflösung des Vereins muss das Vereinsvermögen einem anderen gemeinnützigen Verein gestiftet werden."
    Zum dritten mal: NICHT RICHTIG! In der Satzung setzen die Gründungsmitglieder fest, was am Ende mit den liquidierten Mitteln des Vereins geschieht. Das Geld kann auch aufgeteilt werden. Ausnahme wieder: Gemeinnützige Vereine müssen die Mittel gemeinnützigen Zwecken zukommen lassen. Das müssen aber KEINE VEREINE sein.

    So far, bei weiteren Fragen wendet euch an mich, der LANd-Forces e.V. ist seit 2002 erfolgreicher Veranstalter und in Kürze auch gemeinnützig.
    27. Oct. 2005 - 15:20 erstellt von KnoX
    Habe die 3 Punkte korrigiert. Danke für die Info
    31. Oct. 2005 - 20:31 erstellt von Scope
    @Demonhunter:

    Ich gratuliere zur baldingen Gemeinnützigkeit! Sowas sieht man leider ja nicht allzu oft ;)

    Scope
    29. Jan. 2006 - 03:55 erstellt von Demonhunter
    ...immer noch falsch!

    Zitat: "Der Verein darf keinen eigenen wirtschaftlichen Zweck verfolgen"

    -> Es geht um GEMEINNÜTZIGE Vereine, die keinen EIGENwirtschaftlichen Zweck erfüllen dürfen. Normale e.V. dürfen das sehr wohl!

    Zitat: "Alles Geld, welches über dem Verein eingenommen wird, muss auch wieder für den Verein selbst ausgegeben werden, oder einem anderen, anerkannten gemeinnützigen Zwecke gespendet werden."

    -> Auch nur bei GEMEINNÜTZIGEN Vereinen, andere dürfen mit dem Geld eigentlich machen was sie wollen...
    ;)
    01. Apr. 2008 - 03:42 erstellt von Eek
    Hier noch ein kleiner , nicht so gravierender Formalfehler

    Zitat: GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechtes)

    Eine GbR ist eine GESELLSCHAFT bürgerlichen Rechts, das sie dem Gesellschaftsrecht des BGB unterliegt.

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