Orgapage.Net





t3n Magazin - Jetzt im Abo bestellen


Steuern und Anmelden der LanParty
Ich bin leider selbst kein Steuerberater, daher korrigiert mich in dem folgenden Text bitte dort wo ich Fehler gemacht habe.
Danke!


Jede öffentliche Veranstaltung muss beim Ordnungsamt als Unternehmen, oder als Gewerbe angemeldet werden.
Dabei ist völlig egal, ob man beabsichtigt mit der Party Gewinn zu erziehlen, oder nicht.
Es gibt keine klare Grenze, ab wann eine Veranstaltung öffentlich ist, wenn ihr jedoch eine öffentliche Halle mietet und Leute da habt, die ihr nicht persönlich eingeladen habt und von denen ihr Eintritt verlangt (was auf fast alle Lan-Partys zutriff), könnt ihr davon ausgehen, dass sie öffentlich ist.

Um gänzlich an den Umsatzteuern vorbei zu kommen, gibt es die Möglichkeit ein "Kleinunternehmen" anzumelden. Dies geht jedoch nur, wenn die betreffende Person in dem Jahr der Party weniger als EUR 50.000 Umsatz erwirtschaftet und im Jahr zuvor weniger als EUR 17.500 (§19 Ustg). Dazu zählen nicht nur die Umsätze der Party, sondern auch die der anderen Jobs dieser Person in diesem Jahr.
Diese Möglichkeit befreit euch von den Umsatzsteuern, jedoch müsst ihr die Party immernoch dem Ordnungsamt melden!
Doch leider kostet alleine diese Anmeldung als Gewerbe eine Bearbeitungsgebühr und bedeutet eine Menge Schreibarbeit mit IHK, Amtsgericht und Finanzamt.

Bei der anderen Möglichkeit, als Unternehmer, muss man 19% Umsatzsteuern zahlen. Also 19% vom Eintrittsgeld und allen anderen Einnahmen.
Diese müssen gezahlt werden egal, ob man am Ende der Party Gewinn gemacht hat, oder nicht.
Doch könnt ihr am Ende des Jahres dann die Steuern eurer Ausgaben in Höhe der Steuern die ihr auf die Einnahmen gezahlt habt absetzen (Vorsteuerabzug). Wenn eure Ausgaben hoch genug (genau so hoch, wie die Einnahmen) sind, könnt ihr somit also die Steuern die ihr auf die Einnahmen gezahlt habt wieder komplett zurück erhalten. Wichtig ist hierfür, dass ihr euch alle Rechnungen und Belege über die Ausgaben mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aufhebt. (§15 Ustg und §14 (4) Ustg)
Wenn Du mehr eingenommen als ausgegeben hast, ergibt sich daraus eine Umsatzsteuerzahllast. Umgekehrt ein Vorsteuerüberhang, d.h. Du bekommst Geld vom Finanzamt zurück (gar nicht gut, denn das bedeutet nämlich, dass du Verlust gemacht hast).


Weitere Seiten zu diesem Thema:
URL: Von:
Titel:  
Captcha:
Text bewerten:
Aktuelle Wertung: 0 (0x)
Seit der letzten Änderung: 0 (0x)

Kommentare     Seite: [0] [1] [2] [3]
27. Sep. 2006 - 16:30 erstellt von Kevmon
Sorry, is alles noch in DM aber müsste sich in Euro nicht verändert haben!

Grüße Kevmon
18. Feb. 2007 - 23:12 erstellt von P4ingiv3r
19% MwSt :P
18. Feb. 2007 - 23:26 erstellt von KnoX
Jo... is korrigiert :-)
Danke!
25. Feb. 2007 - 22:12 erstellt von Faker
Ich zahle jährlich 108 € Steuern für mein Auto ... könnte ich das da auch absetzen??

Die Kommentar-Funktion ist derzeit leider deaktiviert.
Bitte nutze das Forum statt dessen.